Baugebiet Am Dornbusch dümpelt vor sich hin
Langsam ist dafür gar kein Ausdruck“, sagt Amelsbürens Ratsherr Stefan Weber (CDU) und meint damit das seit über acht Jahren geplante Baugebiet Am Dornbusch. Nach gerichtlichen Auseinandersetzungen mit einem klagenden Anlieger sorgt nun die Erschließung für weitere Verzögerung und „wird nach aktueller Planung noch bis zum ersten Quartal 2026 dauern“, heißt es in der Antwort auf eine Anfrage Webers bei der Stadtverwaltung nach dem Fortgang des im Stadtteil dringend erwarteten 170-Wohnungen-Projektes.
In der Vorlage der Stadtverwaltung aus dem Jahr 2021 hieß es noch: „Der Baubeginn für die Straßen- und Tiefbauarbeiten ist für das dritte Quartal 2022 vorgesehen. Die Bauzeit für die Herstellung der Entwässerungskanäle, Baustraßen und Versorgungsleitungen wird auf etwa drei Jahre geschätzt.“ Ratsherr Weber: „Ein Wahnsinnstempo für die Entwicklung einer Ackerfläche zum Wohngebiet.“
Zwar sollten die Grundstücke vor ihrer Erschließung an Bauwillige vergeben werden, aber auch dabei gibt es neue Probleme. Der geplante Start im Oktober 2023 ist längst überschritten. Jetzt soll laut Stadtverwaltung das „Online-Bewerbungstool“ nach umfangreichen Änderungen der Vergaberichtlinien zwecks Anpassung von „Lebenssachverhalten der Bewerbenden“ im Juli 2024 zur Verfügung stehen. Seit Juni 2023 sei die städtische IT-Abteilung damit beschäftigt gewesen. Ratsherr Weber: „Die Anpassung von einigen Parametern haben also ein Jahr und einen Monat gedauert. Da muss mit atemberaubender Gründlichkeit gearbeitet worden sein.“
Für Weber und vermutlich etliche Amelsbürener, die im Stadtteil dringend Wohnraum suchen, ist es kaum tröstlich, dass mit der Vermarktung des Baugebiets Am Dornbusch nun voraussichtlich im vierten Quartal 2024 begonnen werden soll. Denn das könne nach Mitteilung der Stadt nur „in Abhängigkeit der fehlerfreien Funktionalität des Tools“ geschehen – also falls das Zuteilungswerkzeug sich nach über einjähriger Arbeit an der Funktionsreife nicht auch als Ausfall erweist. Dann aber endlich werde sich die „Bearbeitungszeit mit dem neuen Verfahren erheblich verkürzen“ und nicht sechs Monate dauern wie mit den früheren Zuteilungsinstrumenten.